Anmelde- und Allgemeine Geschäftsbedingungen von ATSCHA (AGB)

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

Harald Heintze
Atscha Yoga
Calle las Piedras blancas 18 a
E – 38758 El Paso
E-Mail: contact@atscha.com

(im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt).

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Auftraggeber in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge werden, sofern im Einzelfall keine individuellen Regelungen getroffen werden, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Yogalehrer (im Folgenden „Veranstaltung“ oder „Yogalehrer Ausbildung“ genannt) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters und in den Geschäftsräumen des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.

3. Leistungen des Veranstalters

3.1. Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

3.2. Die Präsenzveranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.

3.3. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Video-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.4. Die Yogalehrer Ausbildung ist eine Blockausbildung innerhalb von 28 Tagen und umfasst 200 Zeitstunden. Ziel der Yogalehrer Ausbildung ist die praktische und theoretische Vermittlung von Yoga. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung, erhält der Teilnehmer ein Yogalehrer-Zertifikat. Das Zertifikat bescheinigt dem Teilnehmer, welche Inhalte der Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und die Anzahl der geleisteten Stunden. Der Teilnehmer ist verpflichtet neben den Präsenz-Veranstaltungen, die Inhalte der Yogalehrer Ausbildung im Rahmen eines Eigenstudiums zu erarbeiten, um so sein Wissen zu vertiefen. Die Ausbildungszeiten und Ausbildungspausen werden am Ausbildungsort von den jeweiligen Yoga-Lehrern vorgegeben und können variieren. Sofern der Teilnehmer nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen möchte, kann dieser eine Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme und die Inhalte sowie die geleisteten Stunden erhalten.

3.5. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Ferner darf der Veranstalter sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Veranstaltungsleiters für die ausgewählte Veranstaltung, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.

3.6. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Dem Veranstalter steht es frei entsprechende Schwerpunkte im Rahmen der Ausbildung zu setzen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

4. Vertragsschluss

4.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Veranstaltungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen zu buchen.

4.2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Anmeldeformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Anmeldeformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Anmeldeformular und durch Anklicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.

4.3. Der Veranstalter schickt dem Teilnehmer unmittelbar nach seiner Buchung eine automatische Bestätigungs-E-Mail zu, in welcher die Buchung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die dieser über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Bestätigungs-E-Mail dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Buchung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

4.4. Der Veranstalter speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.

4.5. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4.6. Die Buchung der Yogalehrer Ausbildung durch den Teilnehmer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zehn (10) Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

4.07. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

4.08. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Teilnehmer.

5. Widerrufsrecht

5.1 Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

5.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, dieser erst mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und dieser gleichzeitig die Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert. Die zu erbringende Zustimmungserklärung lautet: „Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Veranstalter vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter mein Widerrufsrecht verliere.“

5.3 Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5.4 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Harald Heintze, Atscha Yoga, Calle las piedras blancas 18a, E – 38758 El Paso, E-Mail: contact@atscha.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6. Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.

6.2. Das Teilnahmeentgelt ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Teilnahmeentgelts auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.

7. Teilnahmeberechtigung, Stornierung und Vertragsübertragung

Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die im Anmeldeformular und auf der Rechnung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten (Ersatzteilnehmer) ist nach Absprache und persönlichem Potenzialgespräch möglich.  

Die Anmeldung für alle Atscha Events durch den Teilnehmer ist verbindlich und kann nur durch Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden. Absagen müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) eingereicht werden. Es fallen 75 EUR Bearbeitungsgebühr an. Veranstaltungsgebühren, die aufgrund einer besonderen Aktion oder anderweitigen Gründen zu einem Sonderpreis unter 100 EUR netto erworben wurden, werden nicht erstattet.

7.1 Stornierung/Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann vor Ausbildungsbeginn jederzeit stornieren. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Gesamtgebühr berechnet. Die Stornokosten betragen:

  • Bis 100 Tage vor Eventbeginn: 30 % des Kaufpreises
  • 99 Tage bis 80 Tage vor Eventbeginn: 60 % des Kaufpreises
  • 79 Tage bis 50 Tage vor Eventbeginn: 80 % des Kaufpreises
  • 49 Tage bis 0 Tage vor Eventbeginn: 100 % des Kaufpreises
 

Wir empfehlen immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der gebuchten Ausbildung oder Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt, wenn er nach einem persönlichen Potenzialgespräch für das Angebot geeignet erscheint.

8. Abbruch der Ausbildung

8.1. Für den Fall, dass der Kursteilnehmer die Ausbildung nicht pünktlich antritt, einzelne Ausbildungstage versäumt oder die Ausbildung insgesamt abbricht, hat der Kursteilnehmer gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Erstattung der anteilig verbleibenden Kosten.

8.2. Im Fall von Krankheit oder gesundheitlichen Beschwerden jeglicher Art darf die Ausbildung aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht vom Teilnehmer angetreten werden. Soweit der Kursteilnehmer während seiner Ausbildung Verletzungen und/oder gesundheitliche Beschwerden jeglicher Art erleidet, hat er die Möglichkeit die krankheitsbedingt ausgefallenen Kurseinheiten durch Verfolgen des Unterrichts und zusätzliche schriftliche Arbeiten zu kompensieren. Dies gilt jedoch nur für maximal drei Tage.

9. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

9.1. Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von sechs (6) Teilnehmern nicht erreicht wird.

9.2. Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens fünfzehn (15) Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Teilnehmer gegenüber in Schrift- oder Textform (Brief oder per E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Teilnehmer erhält dann das gezahlte Teilnahmeentgelt zurück.

10. Rücktritt des Veranstalters

10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn

  • die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss;
  • höhere Gewalt oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters (Yoga-Lehrer) vorliegt.

11.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie Verstöße gegen die in der Yoga-Schule geltende Studioordnung. In diesem Fall der Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf die Ausbildungskosten. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

12. Nutzungsrechte

12.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien.

12.2. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungs- und Lehrmaterialien bzw. die Aufzeichnung der Veranstaltungen oder Teile der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.

12.3. Veranstaltungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Teilnehmer nur zu privaten Zwecken genutzt werden.

13. Haftung

13.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.2. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

13.3. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

14. Höhere Gewalt

14.1. Der Veranstalter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

14.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

14.3. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis setzen.

14.4. Soweit eine Änderung der Zeit (= des Zeitraums der gebuchten Teilnehmermodule) nach Ziffer 10.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines in Ziffer 15.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründe erheblich sein sollte, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer einen Ersatztermin für die jeweiligen Module zu nennen. Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Teilnehmer mindesten zwei (2) Ersatztermine zu nennen, welche in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten oder kürzer nach dem ursprünglich vereinbarten Zeitraum zu liegen haben. Der Veranstalter verliert in den Fällen nach Ziffer 15.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Vergütungsanspruch und seinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nicht, wenn er dem Teilnehmer mindesten zwei (2) Ersatztermine gemäß dieser Regelung nennt. Die Zahlungsansprüche des Veranstalters erlöschen auch dann nicht, wenn dieser dem Teilnehmer die erforderlichen Ersatztermine nach Ziffer 15.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschlägt, der Teilnehmer jedoch keinen dieser Termine wahrnimmt oder bestätigt. Sollten die Module auch zu den Ersatzterminen aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, erlöschen die Vergütungsansprüche des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

15. Verschwiegenheit und Datenschutz

15.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

15.2. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Teilnehmers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der sich im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung des Veranstalters.

15.3. Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DGSVO abschließen.

15.4. Der Veranstalter hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf seiner Website veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

16. Alternative Streitbeilegung

16.1. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

16.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle oder Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

17.  Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

17.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist La Palma für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieser AGB ergeben und es findet ausschließlich spanisches Recht Anwendung.

17.2. Vertragssprache ist deutsch.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffenen, abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.

Stand: 01.05.2024

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